Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

David Scherpe Consulting
www.brillante-strukturen.de

§ 1 Geltungsbereich

Als Leistungsnehmer der David Scherpe Consulting (auch bekannt unter dem Marken-Namen "Brillante Strukturen" oder auch der zugehörigen Homepage www.brillante-strukturen.de) gilt jede natürliche, juristische oder rechtsfähige Person, welche durch Beauftragung ein rechtskräftiges Geschäft tätigt und dadurch die Akzeptanz der hier abgebildeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) zum Ausdruck bringt.

Demnach gelten diese AGB für alle Leistungsnehmer und Personen, welche mit David Scherpe Consulting ein rechtskräftiges Geschäftsverhältnis eingehen und zu Vertragspartnern werden.

§ 2 Vertragspartner

Leistungsanbieter ist die David Scherpe Consulting, welche im Rahmen der § 19 UStG aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer auszeichnet und demnach als Privatperson haftet.

Alle auf der Homepage angebotenen Leistungen dienen zur allgemeinen Information möglicher Leistungsnehmer wozu auch Erstgespräche zum allgemeinen Austausch zählen. All dies ist unverbindlich, wobei die separat formulierten Datenschutzrichtlinien zu Berücksichtigen sind. Ein möglicher Leistungsnehmer wird erst dann zum Vertragspartner, wenn dieser ein zuvor erhaltenes Angebot bestätigt oder beauftragt. Dies kann dabei sowohl in schriftlicher, mündlicher und digitaler Weise erfolgen, als auch per Handschlag.

§ 3 Vertragßprache

Ausgangßprache für Vertragßchluß ist die Sprache Deutsch. Dies gilt ebenfalls für angrenzende Formalitäten wie Bonitätsprüfung, Lieferanten-Management, Compliance-Abfragen, Rahmenvereinbarungen, etc. Mögliche übersetzungen in eine andere Fremdsprache sind durch den zu tragen, welcher dies als Vertragserweiterung benötigt.

§ 4 Compliance

Da insbesondere Einzelunternehmer in der Gefahr stehen Grauzonen zu betreten, da noch nicht einmal ein 4-Augen-Prinzip gegeben ist, spricht sich David Scherpe Consulting vergleichbar dem "Gentleman Agreement" oder dem "ehrbaren Kaufmann" für integres Handeln aus.

So soll das unternehmerische Handeln nach bestem Wißen und Gewißen vorbildlich sein und in keinerlei Weise Raum für Bestechung, Korruption, Preisabsprachen, unangemeßenen Geschenken oder vergleichbarem bieten. Auch soll das Handeln die Fairneß im Wettbewerb berücksichtigen und einen sorgfältigen Umgang mit Kunden, Lieferanten und Amtsträgern wahren.

An dieser Stelle soll betont werden, daß dieses integre Handeln nicht aus einem formulieren Verhaltenskodex stammt, welcher der Augenwischerei dient. David Scherpe als Repräsentant der David Scherpe Consulting sieht integres Verhalten aus tiefster überzeugung als christlichen Glaubensgrundsatz in der Bibel verankert wie z.B. in: Matthäus 22,21 / 1.Korinther 10,31 / 2.Mose 23 was Vertragspartnern vielmehr als Garant für integres Handeln gegeben werden kann.

§ 5 Lieferbedingungen

Abweichend von dem im Angebot kalkulierten Leistungsumfang der David Scherpe Consulting, können zusätzliche Versandkosten anfallen, welche dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden kann. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn eine Projektdokumentation unerwarteter Weise mehrere A4-Ordner umfaßt, welche nunmehr mit einem Kurier versendet werden müßten. Dies kann z.B. auch dann der Fall sein, wenn ein Vertragspartner für den Versand eines Datenträgers kurzfristig doch lieber ein Einschreiben anstatt des Brief-Versands wünscht. Sofern diverse Objekte noch nicht versendet wurden, steht es dem Vertragspartner natürlich auch frei, diese nach Absprache persönlich abzuholen. Grundsätzlich hält es sich David Scherpe Consulting offen anfallende Versandkosten als Nachforderung in Rechnung zu stellen, sofern dies nicht aus Kulanz nicht weiter berücksichtigt wird.

§ 6 Bezahlung

Bezahlung erfolgt außchließlich nach Rechnungßtellung durch überweisung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Seminare, welche durch die Vorkasse die verbindliche Teilnahme zusichern. Im Falle eines Abonnements, also einer wiederkehrenden Leistungserbringung, kann die Bezahlung auch per Lastschriftverfahren oder Dauerüberweisung eingerichtet werden. Auch hier wird unabhängig von der finanziellen Transaktion zeitnah eine Rechnung übermittelt.

Zahlungsfristen beginnen dabei mit dem vermerkten Tag auf der jeweiligen Rechnung. Bei Zahlungen Innerhalb 2 Wochen werden 2% Skonto gewährt. Bei 3 Wochen wird nur noch 1% Skonto gewährt. Nach Verstreich der 3 Wochen-Frist erhalten Sie eine Mahnung zur Zahlungsaufforderung. Allgemein muß binnen 4 Wochen die erbrachte Leistung bezahlt werden, um die Zugehörigkeit des geistigen Eigentums zu übertragen. Was darüber hinaus geht wird an ein Inkaßo-Unternehmen weitergeleitet, sofern die zuvor genannte Mahnung in Woche 3 erteilt wurde.

Von dieser Regelung ausgenommen sind vertraglich angepaßte Zahlungszeiträume als Lieferant im B2B-Umfeld. Hierüber können Konzerne mit festgelegten Zahlungszielen neue Konditionen definieren, wodurch die vorherige Regelung entkräftet wird. Hier sei allerdings zu erwähnen, daß das unternehmerische Risiko auf den Stundensatz umgerechnet werden muß, was die Leistungsgrundkosten anheben wird.

Grundsätzlich hält es sich David Scherpe Consulting offen, Formalien wie Angebote, Rechnungen, oder anderen Dokumenten in digitaler oder auch im Papierformat zu versenden und gelten beide als vollumfänglich rechtskräftig.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen und Fristgerechten Bezahlung einer Leistung, gilt der erbrachte Gegenwert als temporär zur Verfügung gestelltes, geistiges Eigentum. Das verstreichen von Zahlungsfristen ohne die erbrachte Leistung zu bezahlen, gilt demnach als Raub des in Art. 14 GG und des Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) formulierten Eigentums und kann rechtliche Maßnahmen mit sich führen.

§ 8 Gewährleistung

Sollte nicht ausdrücklich eine andere Regelung vereinbart sein, so kann für geistiges Gedankengut und immaterielle Leistungserbringung kein Mängelhaftungsrecht geltend gemacht werden. Die Gewährleistung kann daher nur die im Angebot Leistungserbringung einfordern, welche maximal binnen eines Jahres nach Beauftragung zu erbringen ist, sollte im vorliegenden Angebot kein genaues Datum zum Projektende vermerkt sein.

§ 9 Haftung

David Scherpe Consulting ist eine Unternehmensberatung und trifft demnach keine Entscheidungen für Vertragspartner oder Leistungsnehmer, sondern liefert Entscheidungshilfen. Aufeinander aufbauende Leistungen, insbesondere innerhalb der Wertschöpfungskette von "Brillanten Strukturen" inkludieren daher das Wißen des Vertragspartners, welcher die grundlegenden Rahmenbedingungen kennt und die Fortführung eines Projektes vollumfänglich verantwortet. Auch im Falle übergebener Datenträger liegt die Verantwortung des Datenerhalts bei dem Auftraggeber.

Die Haftung kann nur dann bei David Scherpe Consulting geltend gemacht werden, wenn vorsätzliche Täuschung, Arglist oder gar grob fahrläßige Pflichtverletzung vorgeworfen und nachgewiesen werden kann. In diesem Fall begrenzt sich der Gegenstandwertes eines entstandenen Schadens maximal auf Gesamthöhe des angebotenen Leistungsumfangs, sofern bereits vom Vertragspartner getätigte Zahlungen vorliegen und eine Rückerstattung ermöglichen und den betreffenden Auftrag nachfolgend außer Kraft setzen.

Bei Nichterfüllung der Kardinalspflichten laut beauftragtem Angebot, was beispielsweise auch durch Krankheit, Urlaubszeiten oder anderen Unvorhergesehenen Dingen wie Todesfall oder äußere Umwelteinflüße bedingt sein kann, steht beiden Parteien die außergerichtliche Einigung offen, welche durch einen individuellen Entschädigungsausgleich, finanzieller oder materieller Art erfolgen kann. Sollte außergerichtliche keine Einigung erzielt werden, besteht maximal der Anspruch auf Rückzahlung der bereits durch den Vertragspartner getätigten Zahlungen des betreffenden Auftrages.

Im übrigen werden jegliche Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Wiedergutmachung außerordentlicher Zusatzbelastungen ausgeschloßen.

§ 10 Jugendschutz

Vorrausetzung für eine Zusammenarbeit mit David Scherpe Consulting ist, daß die beauftragende Person (Vertragspartner) das 18 Lebensjahr vollendet haben muß, was im Zweifelsfall durch vorlegen eines amtlichen Ausweises erfolgen kann.

Zu differenzieren ist hier insbesondere zwischen Vertragspartner und Leistungsnehmer. Als Vertragspartner gilt der Rechnungsempfänger, welcher durch die Volljährigkeit als Geschäftsmündig gilt. Leistungsnehmer hingegen müßen nicht volljährig sein (z.B. Teilnehmer bei Seminaren, Schulungen,…)

§ 11 Datenschutz

Unabhängig der separat formulierten Datenschutzrichtlinie ihres Besuchs auf unserer Homepage, speichern wir bei einer Beauftragung alle Personen- und Auftragsbezogenen Daten für eine Mindestdauer von 10 Jahren, welche § 147 im Steuerrecht und § 257 im Handelsgesetzbuch vorgeschrieben werden. Wenngleich sich diese Regelung primär auf Finanzenwerte konzentriert ist eine Zuordnung ohne Namen und Auftrag nicht möglich, weswegen sich Vertragspartner und Leistungsnehmer im Rahmen einer Zusammenarbeit indirekt für diese Regelung außprechen und dieses Vorgehen akzeptieren.

Alle erfaßten Daten werden außchließlich für interne Zwecke verwendet. Eine mögliche Weitergabe an Dritte würde nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Alle erfaßten Daten werden in Papierform in Ordnern abgeheftet als auch auf einem externen Datenträger gespeichert. Im Falle eines unerwarteten Datenraubs, welcher trotz digitaler Sicherheitsmechanismen und der Heimabsicherung nie ausgeschloßen werden, würden wir Sie zeitnah informieren und die Polizei einschalten.

Verantwortlich und Ersteller der AGB:

David Scherpe
Mannheim, der 08.05.2019

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